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TestV 

Wer ist ab dem 11.10.2021 für den kostenlosen Schnelltest berechtigt?

Der kostenlose Antigen-Schnelltest darf ausschließlich gebucht werden, wenn ein Anspruch nach §4a der TestV vom 21.09.2021 besteht. Die Berechtigung zum kostenlosen Schnelltest muss beim Termin im Testcenter nachgewiesen werden.
Kinder unter 18 Jahren
Nachweis: Amtlicher Lichtbildausweis, Schülerausweis oder Kinderreisepass
Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können
Nachweis: Ärztliches Zeugnis oder Mutterpass
Teilnehmer von klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen
Nachweis: Teilnahme-Nachweis
Personen, die sich aufgrund einer nachgewiesenen Infektion in Isolation befinden und eine Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist
Nachweis: Schriftliche Absonderungsanordnung des Gesundheitsamts oder ein positives PCR-Testergebnis, das maximal 21 Tage zurückliegt
Studierende, die nicht mit einem vom Paul-Ehrlich-Institut zugelassenen Impfstoff geimpft wurden
Nachweis: Studienbescheinigung und Impfpass

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